Durch die am 23. Oktober 2014 zwischen EU-Chefs abgeschlossene Vereinbarung hat die Europäische Union neue anspruchsvolle Ziele in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen gesetzt. Während die EU gute Fortschritte bei der Erfüllung der Klima- und Energieziele für das Jahr 2020 macht, wird ein integrierter Politikrahmen in dem Zeitraum bis zum Jahr 2030 eine Rechtssicherheit für Investoren und ein koordiniertes Vorgehen für die Mitgliedstaaten gewährleisten.

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben die Kernziele und die Architektur für den EU-Rahmen Klima und Energie bis 2030 vereinbart. Die vereinbarten Ziele umfassen eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Stand von 1990, eine EU-weite verbindliche Zielvorgabe für erneuerbare Energien von mindestens 27% und ein vorläufiges Energieeffizienzziel von mindestens 27%. Die erneuerbaren Energien und Energieeffizienzziele werden die Sicherheit der Energieversorgung innerhalb der EU verbessern und dabei helfen, die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Wie können so ehrgeizige Ziele erreicht werden? Der Hauptmechanismus wird ein reformiertes Emissionshandelssystem (ETS) sein, welches mit einem Instrument ausgestattet wird, mit dem der Markt stabilisiert wird, wie von der Kommission vorgeschlagen wurde. Das Ziel von 40% wird gemeinsam von den EU-Mitgliedern und auf die kostengünstigste Art und Weise erreicht werden, mit einer Reduktion in ETS und Nicht-ETS-Sektoren. Der Rahmen 2030 zielt darauf ab, weitere Fortschritte in Richtung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und eines wettbewerbsfähigen und sicheren Energiesystem zu machen, welches bezahlbare Energie für alle Verbraucher gewährleisten und auch neue Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigungen schaffen würde.

Noch längerfristige Perspektive, die von der Europäischen Kommission als “Fahrplan zu dem Übergang zu einer wettbewerbsfähigen kohlenstoffarmen Wirtschaft bis 2050” entwickelt wurde, betrachtet kostengünstige Wege zur Erreichung tiefere Emissionssenkungen bis Mitte Jahrhunderts: 80% niedrigere Emissionen im Vergleich mit dem Niveau im Jahr 1990.   Darüber hinaus schildert sie wie die wichtigsten Sektoren für die Emissionen innerhalb der EU – Stromerzeugung, Industrie, Verkehr, Bau usw. – den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft am wirkungsvollsten machen könnten. Eine kohlenstoffarme Wirtschaft wird einen wesentlich größeren Bedarf an erneuerbaren Energien, energieeffizienten Baumaterialien, Hybrid- und Elektroautos, Smart-Grid-Geräten, kohlenstoffarmer Stromerzeugung und Kohlendioxidabscheidungs- und Kohlendioxidspeicherung-Technologien haben.

Folglich führt die Notwendigkeit für wesentliche Änderungen, die von der EU und den nationalen Rechtsvorschriften und Maßnahmen gefördert werden, zu Wachstumschancen für Solarbranche, welche vor der Herausforderung bezüglich der Weiterentwicklung von Solarprodukten und energieeffizienter Technologien steht.

2030

Quelle: Europäische Kommission